Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Vereinten Nationen (UN) empfohlen, Cannabis aus Kategorie IV zu streichen, der restriktivsten der Tabelle des Einheitsabkommens über Suchtstoffe von 1961, das von Ländern auf der ganzen Welt unterzeichnet wurde.
In Schreiben an UN-Generalsekretär António GuterresAm 24. Januar erklärt die WHO, dass die Vorschläge an die Kommission für Drogen und Betäubungsmittel (CND) der UN weitergeleitet werden. Ursprünglich sollten die WHO-Empfehlungen im Dezember 2018 in Wien veröffentlicht werden, doch die Bekanntgabe verzögerte sich aus unbekannten Gründen.
Über die Neuklassifizierung von Cannabis könnten die 53 Mitgliedsstaaten bereits im März auf der Jahrestagung der CND abstimmen. Die seit Dezember verstrichene Wartezeit auf die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Drogen und Abhängigkeiten (ECDD) kann diese Diskussion jedoch auf 2020 verzögern, damit die Mitgliedstaaten den Bericht analysieren und sich zur Abstimmung positionieren können.
Was ändert sich ?
Die WHO stellt klar, dass auf Cannabidiol (CBD) ausgerichtete Präparate, die nicht mehr als 0,2 % THC enthalten, „nicht unter internationaler Kontrolle stehen sollten“. Bisher war CBD in internationalen Konventionen nicht vorgesehen, aber diese neue Empfehlung soll die Bezugnahme auf CBD noch deutlicher machen.
Cannabis und Cannabisharz
Der Bericht empfiehlt, Cannabis und Cannabisharz „aus Anhang IV des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe zu streichen“. Dieser Anhang IV ist die restriktivste Kategorie und umfasst gefährliche Stoffe mit äußerst begrenztem oder keinem medizinischen Wert. Wird dieser Empfehlung gefolgt, verbleiben sowohl Cannabis als auch Cannabisharz im Anhang I.
Dronabinol (Delta-9-THC) und Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC-Isomere)
Der Bericht empfiehlt, Dronabinol und Tetrahydrocannabinol (THC und seine Isomere) „aus Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Substanzen (1971) zu streichen und Anhang I des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe (1961) hinzuzufügen“. Diese Empfehlungen würden die Klassifizierung vereinfachen, indem alle Formen von THC in die gleiche Kategorie wie Cannabis und Cannabisharz eingeordnet würden. Die mit THC verbundenen Gefahren sind denen von Cannabis und Cannabisharz ähnlich, daher die Möglichkeit, sie in dieselbe Kategorie zu werfen, stellte der Bericht fest und verglich die Neuklassifizierung von Kokain in dieselbe Kategorie wie Kokablatt und Morphin in derselben Kategorie. Kategorie Opium. Im Fall von Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Isomeren würde die Bewegung auch vereinfachen und Einheitlichkeit bringen. „Aufgrund der chemischen Ähnlichkeit jedes der sechs Isomeren von Delta-9-THC ist es sehr schwierig, eines von ihnen mit chemischen Standardanalysemethoden von Delta-9-THC zu unterscheiden“, heißt es in dem Bericht.
Cannabisextrakte und -tinkturen
Der Bericht empfiehlt, dass Cannabisextrakte und -tinkturen „von Anhang I des Einheits-Übereinkommens über Suchtstoffe von 1961 ausgenommen werden“. Der Ausschuss empfahl, diese Kategorie aus dem Übereinkommen von 1961 auszuschließen, da Extrakte und Tinkturen „verschiedene Zubereitungen mit unterschiedlichen Konzentrationen von Delta-9-THC“ umfassen, von denen einige nicht psychoaktiv sind und „vielversprechende therapeutische Anwendungen“ haben.
Cannabidiol (CBD)-Zubereitungen
Das ECDD hatte seine kritische Überprüfung von reinem CBD bereits abgeschlossen und empfohlen, es nicht im Rahmen von Drogenkontrollkonventionen zu programmieren. Es blieben jedoch Zweifel an CBD-Präparaten, die etwas THC enthalten, und der Bericht verdeutlichte seine Position: „Der Ausschuss empfahl, eine Fußnote zu Anhang I des Einheitsabkommens von 1961 über Drogen und Betäubungsmittel hinzuzufügen, um Folgendes aufzunehmen: „Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol und höchstens 0,2 % Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, stehen nicht unter internationaler Kontrolle“.
Pharmazeutische Präparate aus Cannabis mit THC
Der Ausschuss stellt ferner fest, dass es derzeit zwei Haupttypen von Arzneimitteln gibt, die Delta-9-THC enthalten: solche, die Delta-9-THC und CBD enthalten, und Präparate, die nur Delta-9-THC als Wirkstoff enthalten. Angesichts dessen empfahl der Ausschuss, diese Drogen nicht in die einschränkenden Kategorien des Anhangs I oder des Anhangs II des Übereinkommens von 1961 aufzunehmen, sondern den weniger restriktiven Anhang III des Übereinkommens von 1971 vorzuschlagen: „Der Ausschuss empfahl, dass Zubereitungen THC enthaltend, durch chemische Synthese oder als Cannabiszubereitung hergestellt, als pharmazeutische Zubereitung mit einem oder mehreren Bestandteilen und so zusammengesetzt sind, dass das THC nicht mit leicht verfügbaren Mitteln oder in einer Ausbeute zurückgewonnen werden kann, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. ”
Lesen Sie hier den vollständigen Bericht:
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