Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat erneut einer Verlängerung der Frist zur Legalisierung von Cannabis zugestimmt, auch wenn die endgültige Gesetzgebung vom Senat verabschiedet wurde. Die Abgeordnetenkammer stimmte am Mittwoch zu, beim Obersten Gerichtshof Mexikos eine weitere Verlängerung der Frist für die Cannabisregulierung zu beantragen, wobei die Abgeordneten um mehr Zeit für die Verbesserung des Regulierungsrahmens baten.
Dies ist die letzte Verlängerung, die das Gericht verabschiedete, da es das Verbot des persönlichen Gebrauchs und Anbaus von Cannabis im Jahr 2018 für verfassungswidrig befand und den Kongress anordnete, die Richtlinie zu beenden. Die Reform, die Cannabis legalisiert bereits vom Senat verabschiedet und in dieser Woche von mindestens zwei Ausschüssen der Abgeordnetenkammer vorangebracht.
Ende 2018, Das mexikanische Gericht befand das Verbot des persönlichen Gebrauchs und Anbaus von Cannabis für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber auf, die Kriminalisierung bis Oktober 2019 offiziell zu beenden. Seitdem wurde die Frist auf Wunsch des Gesetzgebers mehrmals verschoben, zuletzt bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Aber jetzt sagt das Gericht, dass der Gesetzgeber bis zum Ende der nächsten Sitzung, die im Februar beginnt und am 30. April endet, Zeit hat, um die Reform zu verabschieden. Dies ist die vierte Frist, die der Körper auferlegt. Zuerst war es Oktober 2019, dann April 2020, dann Dezember 2020 und jetzt April 2021.
Die Vorsitzenden des Repräsentantenhauses behaupteten, sie bräuchten eine Verzögerung, um die vom Senat verabschiedeten Gesetze zu überprüfen. Dies hinderte jedoch mehrere Kommissionen nicht daran, das Projekt zu genehmigen, wobei die Kommission für Menschenrechte und Haushalt und öffentliche Rechnungen es in den letzten Tagen, kurz vor dem erneuten Antrag auf Fristverlängerung, bereits geprüft und vorangetrieben hatte.
Mexikanische Cannabisreform
Insgesamt wird der Gesetzentwurf einen regulierten Cannabismarkt schaffen, der es Erwachsenen über 18 Jahren ermöglicht, bis zu 28 Gramm Cannabis zu kaufen und mit sich zu führen. Die Gesetzgebung erlaubt den Anbau von bis zu sechs Pflanzen für den persönlichen Verzehr und der Besitz von mehr als 28 Gramm, aber weniger als 200 Gramm, würde als Straftat angesehen, die mit einer Geldstrafe, jedoch ohne Freiheitsstrafe, geahndet wird.
Die Gesetzgebung unternimmt einige Versuche, den Einfluss großer Cannabiskonzerne abzuschwächen. So heißt es beispielsweise, dass in den ersten fünf Jahren nach der Umsetzung mindestens 40 Prozent der kommerziellen Cannabislizenzen an indigene, einkommensschwache oder historisch ausgegrenzte Gemeinschaften vergeben werden müssen. Das Instituto Mexicano de Cannabis wäre für die Regulierung des Marktes und die Vergabe von Lizenzen zuständig.
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist erlaubt, außer an Orten, an denen der Tabakkonsum verboten ist, oder bei Versammlungen, bei denen Minderjährige ausgesetzt sein könnten. Familien, in denen mehr als ein Erwachsener lebt, wären auf den Anbau von maximal acht Pflanzen beschränkt. Die Gesetzgebung besagt auch, dass Menschen Cannabis in Haushalten, in denen Minderjährige leben, „nicht konsumieren dürfen“.
Siehe die Dokumentation hier:
487683638-Mexiko-Supreme-Court-Marihuana-Delay