Die Regierung veröffentlichte gestern eine Erklärung von Berichtigung à Verordnung Nr. 83/2021, nach einer Anfrage von CannaCasa an das Präsidium des Ministerrates. Der Industriehanfverband bat um Klärung einer möglichen Lücke in der oben genannten Verordnung, wo die einfache Änderung eines Absatzes die Hanfbauern verpflichtete, einen technischen Leiter zu haben.
Die Reaktionen der Landwirte ließen nicht lange auf sich warten und mehrere protestierten gegen das neue Gesetz. Zu Unrecht verwies die Verordnung den Anbau von Hanf auf einen Paragraphen der Verordnung, der für jeden Erzeuger die Vorlage eines Qualifikationsnachweises des verantwortlichen Technikers vorschreibt, der nur für medizinisches Cannabis gilt und den CannaCasa für einen Fehler hielt .
In einem Schreiben an das Präsidium des Ministerrates sagte CannaCasa: „Durch die Lektüre der verschiedenen Absätze in Artikel 1 Nummer 3 scheint es, dass al. m), „Vollständige Anschrift und geografische Lage nach Koordinaten der Lagerstätten“ konfiguriert ipsis verbis die einzige der bisher von der DGAV geforderten Anforderungen, die nicht in der Verordnung 83/2021 enthalten sind, nämlich al. n) aus der gleichen Verordnung „Nachweis der fachlichen Qualifikation des verantwortlichen Technikers, der der Ausübung der Tätigkeit angemessen ist, um die Leitung zu gewährleisten und die Qualität der durchgeführten Tätigkeiten sicherzustellen“ ganz neu. Tatsächlich war diese Anforderung für die betreffende Tätigkeit nie erforderlich.“
CannaCasa machte den Ministerrat auf den Fehler aufmerksam und sagte: „Nach unserem Verständnis enthält die Veröffentlichung der Verordnung 83/2021 in Artikel 2 Nummer 3 einen Fehler in Bezug auf die Anweisungsanforderungen für die Genehmigung des Anbaus von Cannabis für industrielle Zwecke, nämlich in der falschen Aufnahme von al. n), wenn wir glauben, dass al. m)."
Weniger als einen Monat später, die Berichtigungserklärung Nr. 15/2021, der „Punkt n) Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen technischen Person für die Ausübung der Tätigkeit, um die Verwaltung zu gewährleisten und die Qualität der durchgeführten Tätigkeiten zu gewährleisten“ ersetzt durch „m) Vollständige Anschrift und geografischer Standort durch Koordinaten der Einrichtungen, in denen das Produkt gelagert wird“.
Obwohl es irrelevant erscheint, ist die Änderung äußerst wichtig, da die Notwendigkeit eines Technikers den Hanfanbau für die überwiegende Mehrheit der Landwirte undurchführbar machen könnte.