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Hanf

Verbände auf der ganzen Welt schließen sich für Hanf zusammen, gegen das CBD-Verbot

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Foto: EIHA

Der „Krieg“ gegen CBD (Cannabidiol) scheint kein Ende in Sicht zu haben, aber Verbände auf der ganzen Welt, von Australien bis Frankreich und Großbritannien, von Kolumbien bis zur Mongolei oder Japan, verpflichten sich, gemeinsam für ihre Rechte zu kämpfen. Die European Industrial Hemp Association (EIHA) warnte gestern, dass Hanf ein „landwirtschaftliches Produkt“ und keine „kontrollierte Substanz“ im Sinne des Betäubungsmittelübereinkommens von 1961 sei.

Es wird erwartet, dass der CBD-Markt in den nächsten Jahren Milliarden von Euro wert sein wird, daher ist es kein Wunder, dass die pharmazeutische Industrie und der Agrarsektor so unterschiedliche Interpretationen der bestehenden CBD-Gesetzgebung haben. Hanfverbände auf der ganzen Welt schließen sich zusammen, um dem Trend zu weit verbreiteten CBD-Verboten entgegenzuwirken, mit der Verabschiedung von a gemeinsame Stelle

„In klaren Worten: JA, das IDCC (International Drug Control System) erlegt strenge Vorschriften für den Anbau der Cannabispflanze zu Forschungszwecken für medizinische Zwecke und die direkte Verwendung in der Medizin und im pharmazeutischen Bereich auf, aber NEIN, diese Vorschriften gelten nicht für den Anbau und alle mit Hanf in Verbindung stehenden Aktivitäten – industrielle Verwendungen, die nicht mit den kontrollierten Substanzen der Cannabispflanze in Verbindung stehen“ – kann im nachgelesen werden gestern von EIHA ausgestelltes Dokument.

Das gemeinsame Positionspapier basiert auf zwei internationalen Rechtsinstrumenten: dem Einheitsübereinkommen von 1961 (C61), geändert durch das Protokoll von 1972, und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Substanzen (C71). Die Konvention wurde vor fast 60 Jahren von 180 Staaten ratifiziert und bestimmt noch immer die aktuellen nationalen Drogenkontrollgesetze auf der ganzen Welt.

„Die International Drug Control Conventions (IDCC) regulieren Hanf nicht. Sie können jedoch die hanfbezogene Politik beeinflussen, insbesondere aufgrund von Rechtsunsicherheiten und Grauzonen aufgrund der niedrigen Definition von „Cannabis“ durch das IDCC“, heißt es in dem Dokument. Und geht weiter:

Das IDCC besteht aus 3 Hauptverträgen:

1 - Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe (1961), geändert 1972. Behandelt hauptsächlich traditionelle Heilpflanzen und Arzneimittel. Früchte/Blüten der Cannabispflanze, Cannabisharz (Haschisch) und Cannabisextrakte und -tinkturen werden jetzt von diesem Übereinkommen kontrolliert;
2 - Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Substanzen (1971), die sich psychoaktiven Substanzen und Drogen aus einer eher chemischen Perspektive nähert. THC wird jetzt von dieser Konvention kontrolliert;
3 - Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen (1988), der die beiden vorherigen verstärkt, insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgung.

Diese Übereinkommen befassen sich nur mit Arzneimitteln und medizinischen Sektoren, obwohl sie das Strafjustizsystem auffordern, Strafen im Zusammenhang mit der Abzweigung und unsachgemäßen Verwendung dieser kontrollierten Arzneimittel zu verhängen.

IDCCs sind rechtliche Rahmeninstrumente, die pharmazeutische Märkte für kontrollierte Produkte, Substanzen, Pflanzen und Pilze regulieren. Es gibt jedoch viele andere nicht-medizinische Verwendungen dieser Produkte, Substanzen, Pflanzen und Pilze. Daher enthält das IDCC Klauseln, die nicht-medizinische und nicht-wissenschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Forschung vollständig ausnehmen.

Obwohl die Cannabis-Sativa-Pflanze für Hanf unter die Schirmherrschaft des Betäubungsmittelübereinkommens von 1961 gestellt wird, erlauben klare Ausnahmen den Ländern, Hanfrichtlinien und -vorschriften umzusetzen, die das IDCC vollständig missachten. Die bemerkenswertesten sind:

1 - Befreiung nach Verwendungszweck: Allgemeine Freistellung nach Zweck. Erwogen in Artikel 2(9) des Übereinkommens von 1961, der besagt, dass ratifizierende Länder „nicht verpflichtet sind, die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf Arzneimittel anzuwenden, die üblicherweise in der Industrie für andere als medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden“, und Artikel 4 (b) das Übereinkommen von 1971, das erklärt, dass Regierungen „die Verwendung solcher Substanzen in der Industrie zur Herstellung von nicht-psychotropen Substanzen oder Produkten gestatten können“;

Zweckgebundene Ausnahme für die Cannabispflanze. Die gesamte Anlage ist vollständig von allen Bestimmungen des Übereinkommens ausgenommen, wenn sie für „industrielle“ und/oder „gärtnerische“ Zwecke verwendet werden, in Artikel 28 Absatz 2 des Übereinkommens von 1961.

2 – Ausnahmeregelung für botanische Teile der Cannabispflanze:
Ungeachtet des oben beschriebenen „Zwecks“ der Verwendung nimmt das Übereinkommen von 1961 auch ausdrücklich Hanfsamen, Fasern (Artikel 28(2)) und „Blätter, wenn sie nicht von Spitzen begleitet werden“ (Artikel 1(b)) aus.
Die offizielle Erläuterung des Übereinkommens (Kommentar) erklärt, dass zusätzlich zu den Teilen, die in diesen Artikeln ausdrücklich erwähnt werden, alle Teile der Cannabispflanze, die keine „blühenden oder fruchtenden Spitzen“ sind, nicht unter die Bedingungen des Übereinkommens fallen, wenn in industriellen Umgebungen für nicht medizinische Zwecke verwendet werden.

Drogenkonventionen gelten nicht für Hanf

Im Klartext: JA, das IDCC erlässt strenge Vorschriften für den Anbau der Cannabispflanze zu Forschungszwecken und zur direkten Verwendung in der Medizin und im pharmazeutischen Bereich, aber NEIN, diese Bestimmungen gelten nicht für den Anbau und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Hanf (industrielle Verwendungen, die nicht mit der Gruppe der Cannabispflanzen in Verbindung stehen).

Seit 2016 ist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beauftragt, die Platzierung von Cannabis innerhalb des IDCC zu bewerten und zu aktualisieren. Während dieser Prozess eine Reihe positiver Möglichkeiten bietet (insbesondere um Hanf- und CBD-Produkte ausdrücklicher zu klären und von den IDCC-Bestimmungen auszunehmen), gibt es auch einige Risiken im Zusammenhang mit der Komplexität der Cannabispflanze und ihrer Derivate. Dieser Prozess war auch die Gelegenheit für einen erneuten Dialog zwischen dem System der Vereinten Nationen und der Europäischen Union, die derzeit ihre eigene Überprüfung der Hanf- und CBD-Politik durchläuft.

WHO-Bericht: CBD ist sicher und macht nicht süchtig

die WHO offiziell empfohlen, am 14. Dezember 2017, dass die Verbindung Cannabidiol (CBD) nicht international als kontrollierte Substanz behandelt werden. Auf seiner Sitzung im November 2017 kam der WHO-Expertenausschuss für Drogenabhängigkeit (ECDD) zu dem Schluss, dass „Cannabidiol in seinem reinen Zustand kein Missbrauchs- oder Schadenspotenzial zu haben scheint“. Als solches ist CBD derzeit keine eigenständige programmierte Substanz (nur als Bestandteil von Cannabisextrakten).“

„Natürliches CBD ist für Menschen (und Tiere) sicher und gut verträglich und wird nicht mit negativen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit in Verbindung gebracht“, sagt die WHO.

Die Experten stellten weiter fest, dass „CBD, eine nicht-psychoaktive Chemikalie, die in Cannabis vorkommt, keine körperliche Abhängigkeit hervorruft und „nicht mit Missbrauchspotenzial in Verbindung gebracht wird“. Die WHO schrieb auch, dass Menschen im Gegensatz zu THC auch von CBD nicht „high“ werden.

„Bisher gibt es keine Hinweise auf eine Freizeitnutzung von CBD oder irgendwelche Probleme der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von reinem CBD“, schrieb die WHO. „Tatsächlich deuten Beweise darauf hin, dass CBD die Wirkung von THC mildert“, heißt es in diesem und anderen Berichten. CBD „hat sich als wirksame Behandlung von Epilepsie erwiesen“ bei Erwachsenen, Kindern und sogar Tieren, und es gibt „vorläufige Beweise“, dass CBD „nützlich bei der Behandlung von Alzheimer, Krebs, Psychosen, Parkinson und mehr“ sein könnte. „andere schwerwiegende Erkrankungen“, heißt es im WHO-Bericht.

Im Dezember 2019, Die WHO hat den Vereinten Nationen (UN) empfohlen, Cannabis aus Kategorie IV zu streichen, das restriktivste des Einheitlichen Übereinkommens über Suchtstoffe von 1961, das von Ländern auf der ganzen Welt unterzeichnet wurde. Die WHO hat klargestellt, dass auf Cannabidiol (CBD) ausgerichtete Präparate, die nicht mehr als 0,2 % THC enthalten, „nicht unter internationaler Kontrolle stehen sollten“. Bisher war CBD in internationalen Konventionen nicht vorgesehen, aber diese neue Empfehlung soll die Bezugnahme auf CBD noch deutlicher machen.

Lesen Sie hier den Brief der WHO an die UN:

 

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[Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass dieser Text ursprünglich auf Portugiesisch verfasst wurde und mit einem automatischen Übersetzer ins Englische und andere Sprachen übersetzt wird. Einige Wörter können vom Original abweichen und in anderen Sprachen können Tippfehler oder Fehler auftreten.]

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