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Crónica

Südafrika: „Anbau und Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch stellt kein kriminelles Verhalten dar“

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Foto: Reuters/Mike Hutchings

Im September 2018 entschied das Verfassungsgericht von Südafrika, das höchste Gericht, zugunsten der Legalisierung des Anbaus von Cannabis für den privaten Konsum. Diese Gerichtsentscheidung galt zum einen als historisch, weil sich die drei Angeklagten des Strafverfahrens entschieden, gegen das Urteil Berufung einzulegen und ihre Anklage auf Eingriffe in das Privatleben zu stützen, da sie nach einer Festnahme aufgrund von a angeklagt worden waren Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl. So entschieden die Richter einstimmig, dem erwachsenen Konsumenten von Cannabis die Legitimität für den Anbau einzuräumen, solange es für den persönlichen Konsum bestimmt ist.

Ausgehend von der anfänglichen Anklage gegen die Angeklagten stützte sich die Unterstützung auf die Gefahr, die von dieser Aktion für die öffentliche Gesundheit ausging. Aber während des Prozesses, der Richter Raymond Zondo erließ die Entscheidung und behauptete Folgendes: „Es wird für eine erwachsene Person nicht strafbar sein, Cannabis privat für ihren persönlichen Konsum zu konsumieren oder zu besitzen.“ Auf Portugiesisch bestimmt diese Entscheidung, dass der Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch kein kriminelles Verhalten darstellt. Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit und sein Verkauf oder seine Abgabe an andere blieben jedoch illegal. Cannabis, wie die Südafrikaner es nennen "Dagga", Laut Jeremy Acton, dem Führer der Dagga-Partei, hätte es auch in Bezug auf das Eigentum legalisiert werden müssen, sofern nachgewiesen wurde, dass der Eigentümer das Produkt für den Eigenverbrauch bestimmt hatte. Die Nichtregierungsorganisation Der Cannabis Development Council of South Africa (CDCSA) begrüßte die Entscheidung und forderte die Regierung auf, die Anklagen gegen die drei in der Verfassung freigesprochenen Angeklagten zurückzuziehen. 

Die Entscheidung des Gerichts endete hier nicht, erkannte sofort die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Umstrukturierung und erließ eine Entscheidung, in der es dem Parlament eine Frist von 24 Monaten ab dem Datum des Urteils einräumte, um die geltenden Gesetze in Übereinstimmung mit der im ergangenen Entscheidung zu ändern effektive Regulierung dieses Stoffes im Land. Bis diese zusätzliche Arbeit im Auftrag des Parlaments durchgeführt wird, würden erwachsene Cannabiskonsumenten im privaten Bereich durch die in diesem Fall ergangene Entscheidung geschützt. Die Menge an Cannabis, die jeder Verbraucher für seinen eigenen Konsum anbauen kann, wurde nicht festgelegt, und das Parlament muss zu diesem Thema noch Stellung nehmen. 

Leider hat COVID-19 die Gesetzgebungsentwicklung erheblich verzögert. Bisher wurden Änderungen an der vorgenommen Gesetz zur Kontrolle von Arzneimitteln und verwandten Substanzen 101, von 1965, im Mai 2020, wodurch einige restriktivere gesetzliche Vorschriften gelockert wurden.

Die Drogen- und Drogenhandelsgesetz 140, von 1992 gab es noch keine Entwicklungen in Bezug auf die Entkriminalisierung des Anbaus für den eigenen Verzehr, Besitz oder Gebrauch, wie sie das Gerichtsurteil vom September 2018 forderte. Seitdem gab es bis heute keine Änderungen in Bezug auf geistiges Eigentum. Dies liegt daran, dass die meisten der in Südafrika geltenden Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums auf dem Verbot der Registrierung aller Produkte beruhen, die gegen das Gesetz verstoßen oder eine Straftat oder ein unmoralisches Verhalten darstellen können. Geht man davon aus, dass geistiges Eigentum direkt mit dem Handel verbunden ist, bleibt der Rahmen für Cannabis und den Anbau für den persönlichen Konsum unklar. Im April 2019 legalisierte Simbabwe als zweites afrikanisches Land Cannabis für medizinische Zwecke nach dem Vorbild von Lesotho. In Südafrika kann medizinisches Cannabis für jedes Gesundheitsproblem verschrieben werden, solange der Arzt feststellt, dass es bei der Behandlung des Patienten helfen kann. Nach dem Verbot im Jahr 1922 entkriminalisierte Südafrika Cannabis im Jahr 2018, um seine Verwendung für medizinische, religiöse und andere Zwecke zu ermöglichen.
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* Margarida Leitão Ferreira hat 2005 ihren Abschluss in Rechtswissenschaften gemacht, ein Praktikum absolviert und ist seit 2007 Mitglied der portugiesischen Anwaltskammer. Sie praktizierte 15 Jahre in Folge zwischen Porto, Matosinhos und Vila Nova de Gaia als Anwältin, ausschließlich im Bereich Zivilrecht, Bank- und Exekutivrecht. 2015 stieg er in den Immobilienbereich ein und widmete sich auch im juristischen Bereich der Erforschung von Cannabis und den vielfältigen Herausforderungen, die dieses Thema darstellt. Cannabis hat auf Ihrer persönlichen und beruflichen Reise eine bedeutende Rolle gespielt.

Chronik ursprünglich veröffentlicht in Ausgabe Nr. 4 von Cannadouro-Magazin

 

 

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[Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass dieser Text ursprünglich auf Portugiesisch verfasst wurde und mit einem automatischen Übersetzer ins Englische und andere Sprachen übersetzt wird. Einige Wörter können vom Original abweichen und in anderen Sprachen können Tippfehler oder Fehler auftreten.]

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