Das veröffentlichte die deutsche Nachrichtenagentur RND eine Notiz mit exklusiven Details zu den neuen Gesetzesvorschlägen zur Legalisierung von Cannabis für den Gebrauch durch Erwachsene. Der Artikel, der einen Überblick über die Eckpunkte gibt, die der Bundesgesundheitsminister der Bundesregierung vorschlägt, ist Echo durch die Cannabisindustrie auf der ganzen Welt.
Die Pläne für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland schreiten voran, und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) löst nach Informationen, die diese Woche veröffentlicht wurden, sein Versprechen ein. Der Minister kündigte ein Eckpunktedokument für den Herbst an, das jetzt veröffentlicht wurde, wobei das nächste Ziel das Ende des Jahres ist, als der Minister auf einen vorbereiteten Gesetzesentwurf hinwies.
Das Dokument wurde von der Bundesregierung nicht validiert, da es sich um eine Angelegenheit handelt, an der mehrere Ministerien beteiligt sind. Ein Sprecher des Gesundheitsministers sagte gegenüber RND, dass die Ministerien für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Außenministerium beteiligt seien. Das Ziel ist, Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel zu betrachten.
Der Legalisierungsentwurf in Deutschland: Eckpunkte
Erwachsene Bürger (ab 18 Jahren) können Cannabis zu Freizeitzwecken kaufen und besitzen, haben jedoch eine Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis – es ist unklar, ob diese Beschränkung ausschließlich für den Besitz gilt oder den Verkauf auf diese Menge begrenzt. Laut dem Gesundheitsministerium reicht es jedoch nicht aus, älter zu sein, um Cannabis zu konsumieren. Personen zwischen 18 und 21 Jahren sind auf Sorten mit weniger als 10 % THC beschränkt. Der Cannabisverkauf an die übrige Öffentlichkeit wird auf 15 % THC begrenzt, eine Maßnahme, die darauf abzielt, Cannabis-bedingte Hirnschäden zu verhindern. Freizeit-Cannabis wird gemäß diesen Kernpunkten in einer schlichten Außenverpackung ohne Werbedesign verkauft. Auch Werbung im Zusammenhang mit Cannabis wird generell verboten, etwa „Kaufwerbung“ an Verkaufsstellen oder im Internet.
Aus steuerlicher Sicht unterliegt der Verkauf von Cannabisprodukten automatisch der Umsatzsteuer (MwSt.). Wichtige Punkte deuten auch darauf hin, dass eine THC-basierte Steuerveranlagung angemessen sein kann. Die Steuerbelastung sollte es jedoch ermöglichen, dass sich die Preise der legalen Räume dem Preis des illegalen Marktes annähern.
Apotheken gegen den Schwarzmarkt
Die wichtigsten offengelegten Punkte sind, dass autorisierte Einzelhändler Cannabis verkaufen müssen, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und zu unterdrücken, aber auch Apotheken müssen in der Lage sein, diese Produkte zu verkaufen. Begründet wird die Maßnahme nach den Eckpunkten durch die breiteren Anwendungsbereich, insbesondere in ländlichen Gebieten“, einschließlich der Online-Shopping sowie „Fachgeschäfte mit Verbraucheroptionen“.
Inlandsproduktion
Nach den Eckpunkten würde auch die Produktion auf deutschem Hoheitsgebiet erfolgen, was nach wie vor eine notwendige Voraussetzung für die Einhaltung der EU-Regeln sei berichtet der Cannareporter, weil eine Einfuhr aus EU- und völkerrechtlichen Gründen nicht in Frage kommt, da sie für nicht-medizinische Zwecke bestimmt ist.
Auf diese Weise wird die Produktion von Cannabis für den europäischen Riesenmarkt nach diesen Eckpunkten auf lizenzierte Produzenten in Deutschland beschränkt, die die gesamte Versorgung mit Freizeit-Cannabis gewährleisten.
Ein langer Weg zu gehen
Trotz sukzessiver Fortschritte und Aufregung um dieses Thema ist die Angelegenheit noch lange nicht entschieden. Laut einem Beitrag von Alfredo Pascual, Vizepräsident für Investitionsanalyse bei Seed Innovations, „ist noch ein langer Weg zu gehen, da der erste Gesetzentwurf noch ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt werden muss, wo der Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss des Jahres. Nächstes Jahr".