A Behörde für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis (ARUC), die maltesische Körperschaft, die für die Regulierung der legalen und Freizeit-Cannabisindustrie im Land zuständig ist, organisierte am 27. Januar eine Tagung mit den verschiedenen Interessenvertretern und Akteuren der Branche, um die Legalisierungsregeln bekannt zu geben. Unter dem Thema „Setting the Standards – The regulator framework of Non-Profit Organizations“ präsentierte das Unternehmen mehrere Details darüber, wie der Markt funktionieren wird.
„Diese Reform trägt dazu bei, eine gerechtere und humanere Gesellschaft zu schaffen“, sagte Parlamentarische Staatssekretärin Rebecca Buttigieg während der Konferenz. Die erste große Ankündigung, die bereits vor der Veranstaltung bekannt wurde, war, dass die offizielle Öffnung der Registrierung für gemeinnützige Organisationen ab dem 28. Februar 2023 stattfinden würde. Allerdings erhielten Interessenten während der Veranstaltung am 27. Februar weitere Informationen über die Verfahren um in diese grüne Welle einzusteigen.
Wie funktionieren Verbände?
Teilnahmeberechtigt an diesem Verfahren sind nur solche, die in Form von gemeinnützigen Vereinen gegründet wurden und nur die Ergebnisse ihrer eigenen Produktion vermarkten können. Noch ist unklar, ob Verbände ihr Saatgut importieren können bzw. welche Anforderungen daran gestellt werden.
Cannabis, das legal in Malta verkauft wird, muss im Land angebaut werden, und Verbände müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei Gründer (Gründer müssen mindestens 5 Jahre in Malta ansässig sein)
- Mindestens drei Vorstandsmitglieder (Mitglieder müssen mindestens 5 Jahre in Malta wohnhaft sein)
- Darf nicht mehr als 500 Mitglieder haben (über 18 und Einwohner Maltas)
- Das von der Behörde angekündigte Lizenzmodell basiert auf einer progressiven Preisgestaltung basierend auf der Anzahl der Mitglieder, die wie folgt kategorisiert werden:
- 50 Mitglieder
- 51 – 100 Mitglieder
- 101 – 250 Mitglieder
- 251 – 350 Mitglieder
- 351 – 500 Mitglieder
- Der Standort des Vereins darf nicht weniger als 250 Meter von einer Bildungseinrichtung entfernt sein
Nach TimesofMalta, Vereine müssen einen Ort für die Produktion und einen anderen für die Durchführung von Vereinstätigkeiten haben. Antragsteller müssen eine feste Anmeldegebühr von 1.000 € zuzüglich der variablen Lizenzgebühr entrichten, die für 50 Mitglieder 8.750 € beträgt.
Alle Einnahmen müssen in die Organisation oder in Gehälter reinvestiert werden, und Verbände müssen einen Teil ihrer Umsätze in einen Schadensminderungsfonds einzahlen. Vereine können den Anbau an jedem vorschriftsmäßigen und planungskonformen Ort durchführen, die Pflanzen dürfen jedoch für die Öffentlichkeit und Passanten nicht sichtbar sein.
Cannabisverpackungen, die zum Verkauf bestimmt sind, müssen ein Etikett enthalten, das vom Konsum von Cannabis abrät, sowie Angaben zu den in der Verpackung enthaltenen Blüten.
ARUC ist die für die Erteilung der Lizenz verantwortliche Stelle und auch für die Einhaltung und Qualitätskontrolle verantwortlich. Nach Erteilung einer einjährigen vorläufigen Lizenz prüft die Behörde die Vereinsfinanzen, wacht über die Einhaltung der Vereinsvorschriften und untersucht Proben auf Schimmelpilze, Mikroorganismen und synthetische Bestandteile. Die Prüfung muss vor dem Vertrieb einer Charge und auch nach dem Verkauf erfolgen.
Betriebslizenzen können vom ARUC widerrufen oder ausgesetzt werden und nach Ablauf des ersten Jahres um eine dreijährige Lizenz verlängert werden.
Welche Regeln gelten für Verbraucher?
Personen über 18 Jahren können nur einem Verein beitreten. Es gibt jedoch eine Obergrenze für den THC-Gehalt für Verbraucher unter 21 Jahren. Die Behörde diskutiert noch die Möglichkeit für Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen, Cannabis innerhalb von Vereinsräumen zu konsumieren.