Zu dem deutschen Gesetzesentwurf zur Regulierung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen, der sich offenbar nur auf Vereine konzentrieren soll, sind kürzlich weitere Details bekannt geworden. Das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Diplom zielt darauf ab, die Produktion und den Verkauf von Cannabis sowie seinen „Freizeit“-Konsum klar zu regeln.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland scheint sich immer mehr in Richtung eines Vereins- oder Vereinsmodells zu bewegen. Ein erster Gesetzentwurf, den Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteilt hat, sieht Vereine als zentralen Bestandteil der Legalisierung vor, mit verschiedenen Einschränkungen ihrer Funktionsweise. In dem Gesetzentwurf, der noch nicht von der Regierung genehmigt wurde, müssen Einrichtungen, in denen Cannabis gekauft und verkauft werden kann, reine „Vereine“ sein.
Es ist, wie im Gesetzgebungsprozess üblich, davon auszugehen, dass diese Fassung des Diploms noch nicht endgültig ist und es bei späteren Beratungen im Deutschen Bundestag voraussichtlich noch zu Änderungen kommen wird.
Deutschlands Pläne zur Legalisierung
Die Räumlichkeiten von Cannabis-Vereinen sowie die Räumlichkeiten, in denen Cannabis gelagert und angebaut wird, müssen eingezäunt und gesichert sein, mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser müssen über einen Sichtschutz verfügen. Verschiedene Bundesländer können Mindestabstände zwischen Vereinen und Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen festlegen.
Darüber hinaus muss jeder Verein eine Jugendgesundheits- und Schutzstrategie ausarbeiten und einen Verantwortlichen für Prävention und Sucht benennen, der geschult werden muss und regelmäßig Fortbildungskurse besucht. Im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglieder des Vereins müssen ein Führungszeugnis vorlegen.
Vereine müssen dafür sorgen, dass Rückstandsgrenzwerte für Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel eingehalten werden. Sie müssen außerdem Aufzeichnungen über die Herkunft des Saatguts, die Anzahl der angebauten Pflanzen und das gelagerte Saatgut führen. Vereine müssen außerdem Aufzeichnungen über die abgegebene Cannabismenge und an welche Mitglieder führen.
Jedes Jahr müssen Vereine die Behörden darüber informieren, wie viel Cannabis (und die jeweiligen Wirkstoffgehalte – THC und CBD) im Vorjahr angebaut, verkauft oder vernichtet wurden und wie hoch der aktuelle Bestand ist.
Cannabis darf an Mitglieder nur mit einer monatlichen Begrenzung von 50 Gramm und nur in „neutraler oder unverpackter Verpackung“ abgegeben werden, um keine Anreize für den Konsum junger Menschen zu schaffen. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Sammeldatum, Verfallsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent sollte Pflicht sein.
Der noch nicht verabschiedete Gesetzentwurf enthält auch Regeln für den Konsum in der Öffentlichkeit: Selbst wenn Cannabis legalisiert wird, wird es Einschränkungen für den Konsum in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen sowie Jugend- oder Sporteinrichtungen geben. Auch in Fußgängerzonen darf der Konsum zwischen 7 und 00 Uhr nicht gestattet sein.
Das Projekt, das diese Substanzen auf Minderjährige unter 18 Jahren beschränken soll, sieht vor, dass die Jugendhilfesekretariate (ein Analogon der Kommission für den Schutz von Kindern und Jugendlichen) im Falle von „Frühinterventionsprogrammen“ die Teilnahme anordnen können Straftaten mit Minderjährigen. Jugendliche haben keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten von Cannabis-Clubs und Mitglieder im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 %, also maximal 30 Gramm pro Monat, kaufen.
Das Projekt sieht die zuvor bekannt gegebene Mitgliedergrenze von 500 vor und behauptet, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch erlaubt sein sollten. Ein freier Verkauf in Geschäften, die sich auf den Effekt spezialisiert haben, eines der ursprünglich vorgesehenen Modelle, wird vorerst nicht in Frage kommen. Allerdings gibt es Spekulationen über die Möglichkeit, es später in einigen Kommunen als Pilotprojekt durch andere, zu diesem Zweck konzipierte Gesetze zu testen.