Ugandas Verfassungsgericht hat das seit 2015 im Land geltende Gesetz zur Kontrolle von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen aufgehoben, nachdem Aktivisten erfolgreich vorgegangen waren. Trotz der Entscheidung des Gerichts, die letzte Woche gefällt wurde, erklären die ugandischen Behörden jedoch, dass sie weiterhin die Anwendung des Gesetzes sicherstellen werden altes Gesetz von 1993 zur Bekämpfung von Substanzkriminalität.
Uganda ist derzeit Schauplatz einer lächerlichen Situation, wenn es um die Drogenkontrolle geht. Das 2015 von der ugandischen Regierung verabschiedete Gesetz zur Kontrolle von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen wurde letzte Woche vom Verfassungsgericht aufgehoben. Die Nichtigerklärung des Gesetzes durch das Gericht, die bereits von Aktivisten angefochten wurde, beruhte auf der fehlenden Beschlussfähigkeit des Parlaments bei seiner Verabschiedung im Jahr 2012, was im Widerspruch zu den Artikeln 88 und 89 der Verfassung und Absatz 23 des Parlamentsgesetzes stand Geschäftsordnung.
Nach gemischten Reaktionen auf das Problem gab die Polizei bekannt, dass alle Territorialkommandeure angewiesen wurden, Inspektionsmaßnahmen gegen Straftäter aufrechtzuerhalten oder zu intensivieren und ihre Bemühungen zu verstärken, um im Land vom Drogenkonsum sowie von damit motivierten Straftaten abzuhalten.
Vertreter des ugandischen Generalstaatsanwalts kündigten an, dass der Staat gegen die Entscheidung Berufung einlegen müsse: Jackson Kafuzi, der stellvertretende Generalstaatsanwalt, sagte Der Beobachter dass der Staat gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts Berufung einlegen würde. Kiryowa Kiwanuka, die Generalstaatsanwältin, teilte derselben Veröffentlichung mit, dass ihre Büros die Entscheidung prüfen und Berufung einlegen würden. Der Observer berichtete weiter, dass der Generalstaatsanwalt, ohne dass er konkrete Gesetze nannte, erklärte, dass Betäubungsmittel in Uganda immer noch illegal seien und Einzelpersonen nach anderen Gesetzen im Land strafrechtlich verfolgt würden.
Das Parlament legt dem Gericht keine „Anwesenheitsliste“ vor
Laut dem vor Gericht vorgelegten Urteil stimmten die Richter den Einwänden der „Mairungi“-Bauern zu, da aus den Parlamentsunterlagen nicht bestätigt werden konnte, ob die erforderlichen Stellvertreter für die Genehmigung des Diploms anwesend sein würden. Es gehe um die Unklarheit der Protokolle der Debatten, so Hansard. „Aus der Überprüfung der Hansards vom 18., 19. und 20. Jahr 2014 komme ich zu dem Schluss, dass der Petent eine berechtigte Beschwerde hat. Bevor das Parlament rechtmäßig abstimmen konnte, musste der Präsident gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments von 2012 überprüfen, ob die im Repräsentantenhaus anwesenden Mitglieder für die Abstimmung beschlussfähig waren“, sagte Richterin Mutangula Kibeedi. Das Richtergremium kam zu dem Schluss, dass es „diesem Gericht unmöglich ist, sich darauf zu verlassen, dass Hansard seine eigene Schlussfolgerung zieht, dass die an der Abstimmung beteiligten Zahlen das für die Bildung eines Quorums erforderliche Minimum erreicht haben“.
Ein aus fünf Richtern bestehendes Gremium unter der Leitung des stellvertretenden Obersten Richters Richard Buteera, des inzwischen an den Obersten Gerichtshof berufenen Stephen Musota, Muzamiru Mutangula Kibeedi, Irene Mulyagonja und Monica Mugyenyi hob das Gesetz einstimmig auf und forderte die Regierung auf, die entstandenen Kosten zu tragen von Landwirten in dieser Petition.
Die Minister fügten hinzu, dass der Parlamentspräsident genau angeben muss, wie viele Parlamentarier zum jeweiligen Zeitpunkt im Plenarsaal anwesend sind, wie viele davon wahlberechtigt sind und wie viele nicht wahlberechtigt sind (ehemalige Mitglieder).
Die Entscheidung geht auf einen Antrag auf Rücknahme zurück Khat aus der Betäubungsmittelliste
Im Jahr 2017 reichte die Wakiso Miraa Growers and Dealers Association Limited eine Petition ein, in der sie das Arzneimittelgesetz des Landes anfechtete. Dies verbot und kriminalisierte ausdrücklich den Anbau, Besitz, Konsum, Verkauf, Vertrieb, Transport und Export von Catha edulis (Khat), allgemein bekannt als mairungi.
Das an diesem Rechtsstreit beteiligte Rechtsteam wurde von Isaac Ssemakadde geleitet und die Petenten argumentierten, dass das Verbot auf Khat Es wurde nicht durch wissenschaftliche Beweise gestützt, aber es hatte störende Auswirkungen auf den Lebensunterhalt, das Eigentum sowie die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte der Petenten, bei denen es sich um Landwirte, Verkäufer und Verbraucher handelt.
Die Kläger legten dem Gericht Beweise für die Verfassungswidrigkeit des Parlaments vor, das zu verbieten mairungiund forderte die Disqualifikation des Khat als verbotene Pflanze und psychotrope Substanz nach dem betreffenden Betäubungsmittelgesetz.
Die Abhängigkeit von dieser einst verbotenen Kulturpflanze wurde von Vincent Kizito, Vorsitzender der Wakiso Miraa Growers and Dealers Association Limited, erklärt, der sagt, die Kulturpflanze sollte als Delikatesse behandelt werden, da sie eine Einkommensquelle für die Familie darstellt und die finanziellen Bedürfnisse der Familien unterdrückt. Dies ermöglicht beispielsweise die Schaffung von Bedingungen für die Bereitstellung von Bildung für Kinder.